Ausgetauscht.de - Schüleraustausch  
AustauschschülerGastfamilienAusgetauschteBlogsForum
Bafog_Fotolia_28980705_S.jpg

Schüler-BAföG und Bildungskredit

Wer ein Schuljahr im Ausland plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine BAföG-Förderung erhalten. Mit dem Bildungskredit ist es so eine Sache: Du musst bei der Beantragung bereits volljährig sein.

Die BAföG-Betreuung erfolgt durch die Deutschen Studentenwerke. Je nach Zielland, ist ein anderes Studentenwerk für dich zuständig. Die Landkarte hilft dir, das für dich zuständige Studentenwerk zu finden. Generell findest du alle Infos zum Schüler-BAföG unter www.das-neue-bafoeg.de und www.studentenwerke.de. Auch gibt es eine durch das Bundesministerium und das Deutsche Studentenwerk eingerichtete BAföG-Hotline, bei der du deine Fragen los werden kannst: 0800 223 63 41 (kostenlos).


Förderung
Das Schüler-BAföG ist kein Darlehn sondern ein geschenkter Zuschuss! Das heißt: Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderhöhe orientiert sich an dem festgelegten Bedarfssatz für Schüler, die nicht bei ihren Eltern wohnen. Das können derzeit monatlich bis zu 465,00 EUR sein. Diese Höchstförderung erhalten aber nur wenige, da sich der Förderbetrag anhand des Einkommens der Eltern errechnet und auch das Kindergeld angerechnet wird. Hinzu kommt ein einmaliger Reisekostenzuschuss: 500 EUR für Europa und 1000 EUR für Übersee.


Voraussetzungen
Für die BAföG-Förderung eines Schulbesuchs im Ausland müssen u.a. die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • dein ständiger Wohnsitz liegt in der Bundesrepublik
  • du bist deutscher Staatsbürger (es werden aber auch nach BAföG-Gesetz "Gleichgestellte" gefördert, z.B. Ausländer mit Niederlassungsrecht)
  • du planst dein Austauschjahr in Klasse 10 oder später (Achtung! Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien für die Bundesländer: Die Förderung ist ab Klasse 10 oder ab Klasse 11 möglich. Dies hängt davon ab, ob du Abitur mit 12 oder 13 Schuljahren machst.)
  • nach dem Austauschjahr setzt du deine Schulausbildung in Deutschland fort
  • du kannst ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen
  • deine Gastschule weist dir einen mindestens sechsmonatigen Schulbesuch nach
Entfallen ist mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 die Regelung, dass der Auslandsaufenthalt auf die Inlandsschulbildung anrechenbar sein muss. Auch wenn du dein Austauschjahr "einschiebst", ein zusätzliches Schuljahr absolvierst, hast du Anspruch auf eine BAföG-Förderung!


Antragsstellung
Die Antragsstellung erfordert auf jeden Fall Fleiß, insbesondere von deinen Eltern. Ohne ihre Hilfe wird es dir nicht gelingen, die bürokratischen Hürden der Antragsstellung erfolgreich zu nehmen. Es gibt eine Menge Unterlagen zusammenzutragen:
  • Die Antragsformulare, sogenannte Formblätter, gibt es bei den Studentenwerken oder zum Beispiel unter www.das-neue-bafoeg.de.
  • Für den Antrag selbst werden deine Eltern Nachweise über ihr Einkommen des vorletzten Jahres erbringen müssen, z.B. die Steuererklärung oder die Einkommensnachweise.
  • Zusätzlich benötigst du den Nachweis deiner Sprachkenntnisse, i.d.R. reichen die Kopie des letzten Zeugnisses sowie eine Bestätigung des Englisch- oder Französischlehrers aus. Reist du in ein Land, dessen Sprache du nicht in der Schule lernst, frage beim Studentenwerk nach, ob ein kleiner Sprachkurs der Sache auch genüge tut! Schließlich ist es keine Voraussetzung für ein erfolgreiches Austauschjahr, Sprachkenntnisse des Gastlandes zu besitzen! Vielleicht könnte ja auch der von einigen Austauschorganisationen angebotene Sprachkurs bei Vorbereitungsseminaren angerechnet werden!
  • Die Bestätigung deiner Gastschule über den mindestens sechsmonatigen Schulbesuch dort kannst du nach Beginn deines Austauschjahres nachreichen.


Bildungskredit

Tatsächlich ist es so, dass du bereits 18 Jahre sein musst, um den Bildungskredit zu beantragen. Deine Eltern können dies leider nicht für dich tun. Den Bildungskredit erhält man in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300 Euro. Es können maximal bis zu 24 Monatsraten beantragt werden. Auf Antrag ist es "für die Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwands" aber auch möglich, eine einmalige Summe (max. 3.600 EUR) ausgezahlt zu bekommen. Der Zinssatz für den Kredit beträgt 2,13 % (effektiver Jahreszins) bzw. 2,15 % (nominaler Zinssatz, Stand: 01.10.2010). Die Rückzahlung erfolgt erst vier Jahre später in monatlichen Raten von 120 EUR. Wer mehr Geld hat, kann aber auch die Rückzahlung in anderer Höhe vornehmen bzw. den Kredit vorzeitig komplett tilgen. Informationen findest du unter www.das-neue-bafoeg.de und www.bva.bund.de.



weitere Informationen



Bewertung: 


Drucken


 
 
© Copyright 1999-2012 www.ausgetauscht.de
 
Orientierung
Finanzierung

Woher die Kohle nehmen?
Ratenzahlung
Schüler-BAföG und Bildungskredit
Stipendien
Spezielle Austauschprogramme


Nützliches
Austauschorganisationen
Forum
Leute finden / Weltkarte
News   RSS
Links


Suche
 
erweitere Suche


Mitglieder (20682)
Mitglieder suchen
Eigenes Blog einrichten

E-Mail

Passwort
 Neu anmelden
Paßwort vergessen?

12 Besucher und
ein Mitglied online.



Forum
Neue Beiträge zum Thema "Finanzierung":
Danke
Mehrere Länder
Hausch & Partner
Mama Papa Opa ich ...
Rotary
wie wärs mit..
Sponsoren

Neue Diskussion zu diesem Thema eröffnen